Wenn ein Familienmitglied psychisch erkrankt - wie können Sie helfen?
Psychische Krisen belasten nicht nur den Betroffenen, sondern häufig auch sein Umfeld. Reicht eine ambulante Betreuung nicht mehr aus, kann eine stationäre Behandlung ein wertvoller Schritt zur Stabilisierung sein.
Als Familienmitglied können Sie eine wesentliche Rolle in diesem Prozess spielen. Indem Sie Offenheit, Geduld und Empathie zeigen, schaffen Sie ein Klima des Vertrauens, welches der Person helfen kann, professionelle Hilfe anzunehmen.
Freiwilliger Krankenhausaufenthalt – ein erster Schritt in Richtung Stabilität
Wenn sich eine Person freiwillig für eine Krankenhausbehandlung entscheidet, kann sie die Klinik jederzeit verlassen, unabhängig vom Gesundheitszustand.
Und wenn die Situation kritisch wird...
In akuten Krisensituationen mit gefährlichem Verhalten kann ein rasches Eingreifen notwendig sein, um die Sicherheit des Betroffenen und der Personen in seinem Umfeld zu gewährleisten. Der Betroffene erlebt Halluzinationen - ob visuell, auditiv oder sensorisch - die auf einen Bruch mit der Realität hinweisen. Die Person kann Stimmen hören, Dinge sehen, die nicht da sind, d.h. wahnhafte Überzeugungen haben. Dies sind Anzeichen für eine ernsthafte psychische Krise, die sofortige Aufmerksamkeit erfordert.
Wenn die Person in einer solchen Situation einen Krankenhausaufenthalt ablehnt, aber eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, ist eine medizinische Unterbringung ohne Zustimmung (Zwangseinweisung) in Betracht zu ziehen.
Zwangseinweisung in die Psychiatrie
Diese Maßnahme ist durch folgendes Gesetz geregelt:
https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2009/12/10/n1/consolide/20220807
Bedingungen zur Einweisung
Ein Arzt muss bescheinigen, dass die Person an einer psychischen Erkrankung leidet und eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Dieses Dokument darf nicht älter als drei Tage sein.
Es kann von einem Familienmitglied oder einer anderen interessierten Person verfasst werden.
In diesem Ersuchen muss die Beziehung zu der betroffenen Person angegeben werden, sowie die Vorfälle, die eine potenzielle oder tatsächliche Gefährdung des Betroffenen oder Dritter darstellen. Datum und Unterschrift sind verpflichtend. Ein formloses Schreiben genügt – alternativ bieten viele Kliniken ein entsprechendes Formular an.
Wenn die Person geschäftsunfähig ist, kann auch ein Vormund oder ein Kurator diesen Antrag stellen.